Bio-Produkte

Kennzeichnung für Bio-Produkte

Die Begriffe „Öko“ und „Bio“ sind EU-rechtlich geschützt. Sowohl die Erzeugung als auch die Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln sind durch die EG-Öko-Verordnung genau geregelt. Landwirte, Verarbeiter, Futtermittelhersteller, Importeure oder Handelsbetriebe müssen die Vorschriften dieser Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen. Diese werden in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen durchgeführt.

Codenummern und / oder Namen der Kontrollstellen

Jede Kontrollstelle hat eine bundesweit gültige Kontrollstellennummer, die bei allen Öko-Lebensmitteln auf der Verpackung stehen muss. Aber auch die Angabe des Namens der Kontrollstelle ist zulässig.
Auch andere Länder innerhalb der EU vergeben Codenummern für die in ihrem Land tätigen Kontrollstellen.

Beispiel für:

deutsche Produkte: DE-001-Öko-Kontrollstelle

österreichische Produkte: AT-N-01-BIO

italienische Produkte: IT_AIB

französische Produkte: FR-AB01

holländische Produkte: NL01 bzw. SKAL

Wenn nicht alle Zutaten bei einem verarbeiteten Produkt aus ökologischem Landbau stammen, weil sie nicht oder nicht in ausreichender Menge in Öko-Qualität verfügbar sind, dürfen sie in bestimmten Mengen auch konventionellen Ursprungs sein:

Wenn mindestens 95 % der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen, darf der Hersteller mit den Begriffen „Bio“ oder „Öko“ in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung werben.

Stammen dagegen mindestens 70 bis 95 % der Zutaten aus ökologischem Anbau, darf der Hersteller mit den Begriffen „Bio“ oder “Öko“ unter Angabe des Prozentsatzes im Sichtbereich der Verkehrsbezeichnung werben. Gleichzeitig muss im Verzeichnis der Zutaten ein Hinweis (z.B. *) erfolgen.

Produkte unter 70 % der Zutaten aus ökologischem Anbau, dürfen nicht mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau werben.

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